Rund um die Lizenznutzung im Homeoffice sind besonders folgende Fragen interessant:
- Darf ich alle Lizenzen tatsächlich an anderen Standorten oder Remote nutzen?
- Gilt als Standort nur das Betriebsgelände oder auch das Homeoffice?
- Für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen darf ich bestimmte Lizenzen an anderen Standorten, im Homeoffice oder sogar im Ausland nutzen?
- Darf ich alle Lizenzen Dritten, beispielsweise im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung stellen, obwohl diese nicht auf dem Betriebsgelände arbeiten?
Alle diese Fragen können abhängig von dem jeweils eingesetzten Modul und den mit Ihnen vereinbarten Lizenzbedingungen mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. Daher können wir in diesem Artikel leider keine genaueren Aussagen dazu treffen.
Die Unsicherheit bzgl. einer korrekten Lizenznutzung kann dazu führen, dass entweder die Möglichkeiten zur Flexibilisierung nicht, oder schlimmstenfalls Lizenzen außerhalb des vereinbarten Nutzungsrahmens genutzt werden. Beide Szenarien, insbesondere in dem aktuell dynamischen Umfeld, bedeuten langfristig erhebliche Nachteile.
CENIT und Dassault Systèmes bieten Ihnen daher die Möglichkeit, gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auch für das gegebenenfalls geänderte Nutzungsverhalten im Homeoffice Rechtssicherheit erhält. Für eine individuelle Betrachtung Ihrer Lizenzen wenden Sie sich dafür gerne direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns mit Bezug auf diesen Artikel an PLM.Backoffice@cenit.de.
Über diesen Link können Sie sich die Pressemeldung von Dassault Systèmes zum Thema Maßnahmen in Zeiten von COVID-19 vom 26.03.2020 herunterladen.