CORPORATE GOVERNANCE
ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die Grundsätze einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle haben bei der Beurteilung und Bewertung börsennotierter Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Das Bundesministerium für Justiz hat im September 2001 mit Einsetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter dem Vorsitz von Dr. Gerhard Cromme dieses Thema aufgegriffen. Die Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet und seither angepasst. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (eingefügt durch das am 26.07.2002 in Kraft getretene Transparenz- und Publizitätsgesetz) eine gesetzliche Grundlage. Aufgrund von § 161 AktG sind alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet, die Übereinstimmung mit den Sollbestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen und eventuelle Abweichungen von den Sollbestimmungen zu erläutern (comply or explain). Damit sollen insbesondere die Erwartungen internationaler Investoren erfüllt werden.
Hier gelangen Sie zur Homepage der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, von der Sie die jeweils aktuelle Fassung des Kodex zum Lesen und Ausdrucken herunterladen können.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTIENGESETZ
Die aktuelle Entsprechenserklärung wurde gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 erstellt.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289A HGB)
Die Erklärung zur Unternehmensführung können Sie unten stehend downloaden.
Grundzüge des Compliance Management Systems
Das Compliance Management System der CENIT AG können Sie unten stehend downloaden.
Vergütungsbericht
Dem Vorstad der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
- Dipl.-Ing. Kurt Bengel, Waiblingen, Sprecher des Vorstands bis zum 31.12.2021,
verantwortlich für das operative Geschäft, Investor Relations und Marketing. - Peter Schneck, Stuttgart, Mitglied des Vorstands der CENIT AG seit 18. Oktober 2021
und Sprecher des Vorstands der CENIT AG ab 01. Januar 2022, verantwortlich für das
operative Geschäft, Investor Relations und Marketing.
- Dr. rer. pol. Dipl.-Kfm. Markus A. Wesel, Hohenschäftlarn, Mitglied des Vorstands
der CENIT AG seit 01. Juli 2020, verantwortlich für Finanzen, Organisation und Personal.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten folgende Dame und Herren an:
- Prof. Dr. Oliver Riedel (Universitätsprofessor), Pfaffenhofen a.d. Ilm, Vorsitzender bis 20. Mai 2021
- Dipl.-Kfm. Stephan Gier (selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Stuttgart,
stellvertretender Vorsitzender, bis 20. Mai 2021. - Rainer-Christian Koppitz (CEO), München, Vorsitzender seit 20. Mai 2021.
- Prof. Dr. rer. pol. Isabell M. Welpe (Universitätsprofessorin), München,
stellvertretende Vorsitzende seit 20. Mai 2021. - Dipl.-Ing. Ricardo Malta (Service Manager CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart), München,
Vertreter der Arbeitnehmer, seit 18. Mai 2018.
Herr Rainer-Christian Koppitz ist Vorstandsvorsitzender der KATEK SE Group, ist Mitglied des Aufsichtsrates der i-pointing Ltd. und Vorsitzender des Aufsichtsrates der NFON AG. Prof. Dr. rer. pol. Isabell M. Welpe ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ist Mitglied des Aufsichtsrats der CANCOM SE. Alle weiteren Aufsichtsräte hatten während des Berichtsjahres keine weiteren Aufsichtsratspositionen oder waren in keinen anderen Kontrollgremien tätig.
Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis (EBIT) nach IFRS. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 20.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrags.
Der im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasste Aufwand für die Vergütung der zum 31. Dezember 2021 aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats setzt sich wie folgt zusammen:
in TEUR | 2021 | 2020 |
Bezüge des Vorstands | ||
Erfolgsunabhängiger Bezug | 604 | 615 |
Nebenleistungen | 49 | 54 |
Erfolgsabhängiger Bezug | 298 | 130 |
Summe kurzfristig fällige Leistungen | 951 | 799 |
Bezug mit langfristiger Anreizwirkung | 182 | 110 |
Summe langfristig fällige Leistungen | 182 | 110 |
Gesamtvergütung des Vorstands | 1,133 | 909 |
Bezüge des Aufsichtsrats | 90 | 90 |
Gesamtvergütung des Aufsichtsrats | 90 | 90 |
Gesamt | 1,223 | 999 |
Die Gesamtbezüge des aktiven Vorstands nach Maßgabe des § 314 Absatz 1 Nr. 6a HGB betragen im Berichtsjahr 912 TEUR (Vj. 1.077 TEUR). Dabei entfallen auf erfolgsunabhängige Komponenten 653 TEUR (Vj. 669 TEUR) sowie auf erfolgsbezogene Komponenten 259 TEUR (Vj. 408 TEUR). Die Gesamtbezüge an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder nach Maßgabe des § 314 Absatz 1 Nr. 6a HGB betragen im Berichtsjahr 297 TEUR.
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2021 eine D&O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 99 TEUR (Vj. 51 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen.
Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 14.000 Aktien (0,17%). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 100 Aktien.
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CENIT AG sind im Vergütungsbericht dargestellt, welchen Sie hier downloaden können.
DownloadDas Vergütungssystem der CENIT AG für Vorstand und Aufsichtsrat können Sie hier einsehen.
DownloadNachhaltigkeit bei der CENIT AG
CENIT versteht unter Corporate Social Responsibility (CSR) eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Wir setzen dabei voraus, dass sich unsere Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten an die geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften halten.
Wir achten und respektieren die Menschenrechte innerhalb unseres Einflussbereichs und orientieren uns dabei an den zehn Prinzipien des UN Global Compacts. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Abschaffung jeglicher Form von Zwangs- und Kinderarbeit und erwarten Gleiches von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten.
Die CENIT duldet keinerlei Form von Korruption, Bestechung, Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung und bekämpft ausdrücklich unlautere Geschäftspraktiken. Gegenüber Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten oder Vertretern staatlicher Stellen ziehen unsere Mitarbeiter klare Grenzen zwischen dem üblichen Rahmen einer Geschäftsbeziehung und privaten Interessen.
Dies ist die Basis unseres Handelns und wir sind davon überzeugt, dass der Erfolg eines Unternehmens nur dann gewährleistet werden kann, wenn wirtschaftliches Handeln mit den Belangen von Gesellschaft und Umwelt im Einklang stehen. Dies beinhaltet für uns auch die Einbeziehung und den stetigen und offenen Dialog mit all unseren Stakeholdern.
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